Das Luther-Bildnis ist auf einem hochrechteckigen Lindenholzbrett mit vertikalem Faserverlauf ausgeführt.[1] Das von Bora-Pendant dagegen besteht aus zwei etwa gleich großen querrechteckigen Lindenholzbrettern mit horizontalem Faserverlauf, die stumpf gefügt sind. Beide Tafeln sind rückseitig weder gefast noch gefalzt. Die Rückseiten wurden nachbearbeitet und zeigen nicht mehr die entstehungszeitlichen Werkspuren. Während
Das Luther-Bildnis ist auf einem hochrechteckigen Lindenholzbrett mit vertikalem Faserverlauf ausgeführt.[1] Das von Bora-Pendant dagegen besteht aus zwei etwa gleich großen querrechteckigen Lindenholzbrettern mit horizontalem Faserverlauf, die stumpf gefügt sind. Beide Tafeln sind rückseitig weder gefast noch gefalzt. Die Rückseiten wurden nachbearbeitet und zeigen nicht mehr die entstehungszeitlichen Werkspuren. Während die Grundierung beim Luther-Bildnis hellrosafarbig ist, weist sie beim von Bora-Pendant eine hellgraue Farbigkeit auf. Darüber sind die Gesichtskonturen bei beiden Bildnissen mit flüssigem schwarzen Farbmittel unterzeichnet. Eine partiell aufgetragene weiße Zwischenschicht scheint über der Unterzeichnung zu liegen.[2] Die Gesichtskonturen Luthers zeigen eine sehr hohe Deckungsgleichheit mit den Bildnissen in Bristol (III.M7) und Stockholm (III.M8a).
Die Maltechnik unterscheidet sich deutlich von den Vergleichswerken der Bildnisgruppe III, die 1525–26 in der Cranach-Werkstatt entstanden sind. Die Malschicht ist äußerst dünn und durch einen feinen, streifigen Pinselduktus gekennzeichnet, der darstellungsunabhängig in unterschiedliche Richtungen verläuft. Der helle Grundton des Inkarnats ist mit breitem Pinsel flächig aufgetragen und in der Oberfläche als feiner, streifiger Pinselduktus sichtbar. Besonders in den verschatteten Bereichen, in denen nur dünne braune Lasuren, zum Teil kreuzend, aufgetragen sind, bleibt das Relief der Unterlegung sichtbar. In den übrigen Bereichen ist das Inkarnat etwas pastoser ausgemischt, hier folgt der Pinselduktus der Darstellung. Ohrläppchen und Wangen sind bemerkenswert kräftig rot ausgemischt. Das Haar ist halbdeckend braun unterlegt und darüber in dunklen Brauntönen weich modelliert, wobei die Darstellung flach bleibt, da Farbigkeit und Farbauftrag nur wenig ausdifferenziert sind. Der für die Werke aus der Cranach-Werkstatt typische Aufbau aus zuunterst weich vertriebenen, dunkleren Haarsträhnen und darüber gesetzten feinen, pastos ausgeführten Härchen unterschiedlicher Farbigkeit, ist hier nicht erkennbar.
Die Malschicht durchzieht ein feines, sehr schwach ausgeprägtes Alterskrakelee. Wenige Retuschen liegen unter dem jüngsten, stark glänzenden Firnis.
Die kunsttechnologischen Befunde sprechen dagegen, dass die beiden Bildnisse Teil der Bildnisserie (III.M8 - III.M10*) sind, die im Jahren 1526 in der Cranach-Werkstatt entstanden ist. Aufgrund der hohen Übereinstimmung der Gesichtskonturen Luthers liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine Übertragung von einem der überlieferten Werke handelt, auch wenn keine eindeutigen Hinweise auf die Übertragungstechnik nachweisbar sind.[3]
Daniel Görres, Wibke Ottweiler
[1] Mittig wurde ein Astloch oder Holzfehler mit einem rechteckigen Holzstück ausgesetzt.
[2] Die mikroskopische Untersuchung erbrachte den Befund einer weißen Zwischenschicht in Haar und Inkarnat. In den übrigen Bereichen war diese nicht optisch feststellbar, obwohl die RFA-Messung bereichsunabhängig gleichbleibend hohe Bleiwerte erbrachte, die auf eine bleiweißhaltige Zwischenschicht hindeuten könnten; außerdem sind in einigen Malschichtausbrüchen über der schwarzen Unterzeichnung weiße Partikel sichtbar, die darauf hindeuten, dass die Zwischenschicht nach der Unterzeichnung aufgebracht wurde.
[3] Dies wurde an den Exemplaren aus Bristol (III.M7) und Stockholm (III.M8a) geprüft.
Quellen / Publikationen:
Luther 1979; Ausst.-Kat. Nürnberg 1983, Nr. 557; Luckardt 1985, Nr. 60; Bußmann / Lorenz 1986, S. 106; Pieper 1990, Nrn. 230, 231; Beyer 2002, S. 124; Ausst.-Kat. Bremen 2009, Nr. 4, 5.